AGB

ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (Herrgottsgarten – Berges-Fehlinger & Schneider GbR) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen durch das Ausfüllen und Zusenden des Buchungsformulars an den Reiseveranstalter bzw. durch eine schriftliche Zusage per Email. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter zusammen mit der Rechnung eine schriftliche Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung wesentlich vom Inhalt des Buchungsformulars ab, so wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für beide Seiten dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen von seiner Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Leistungspaket, den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderleistungen.

LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ausgenommen hiervon sind witterungs-bedingte Leistungspunkte, wie Weinlese oder generelle Aktivitäten im Weinberg. Sollte aufgrund unvorhersehbarer Witterungsbedingungen die Weinlese an dem zugesagten Termin nicht stattfinden können, so wird dem Kunden ein attraktives Alternativprogramm z.B mit dem Thema „Wein auf dem Weingut“ geboten.

Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn die Leistungsträger aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und ähnliches) eine Preisänderung vornehmen. Im Fall einer nachträglichen Preisänderung oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, die im Reisepreis enthalten sind, erhält der Kunde keine Rückerstattung.

RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und ist durch den Reiseveranstalter zu bestätigen. Bei einem Rücktritt durch den Kunden können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und den entstandenen Aufwand verlangen. Der pauschalierte Anspruch auf diese Kosten schlüsselt sich wie folgt auf:

 

bis 30 Tage vor Reiseantritt        25% des Reisepreises, mind. € 25,- je Person,

bis 22 Tage vor Reiseantritt        40% des Reisepreises,

bis 15 Tage vor Reiseantritt        50% des Reisepreises,

bis 07 Tage vor Reiseantritt        65% des Reisepreises,

bis 03 Tage vor Reiseantritt        75% des Reisepreises,

ab 02  Tage vor Reiseantritt        90% des Reisepreises,

Bei Nichtantritt der Reise          100% des Reisepreises

 

Darüber hinausgehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens unserer Leistungsträger uns tatsächlich entstehende Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.

In Zeiten der Hauptsaison in Weinanbaugebieten (September/Oktober) fallen 8 Wochen vor Reiseantritt bei Rücktritt von der Reise 100% an. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittsmeldung.

Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Auf abweichende Regelungen der zuvor genannten Rücktrittsbedingungen wird durch den Reiseveranstalter hingewiesen. Diese individuellen Rücktrittsbedingungen sind dann verbindlich in dem Angebot beschrieben. Sollte die Reise Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen oder Ähnliches beinhalten, kann im Stornierungsfall die volle Höhe berechnet werden, falls kein Wiederverkauf mehr möglich ist. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

BEZAHLUNG

Nach Eingang der unterschriebenen Reiseanmeldung erhält der Kunde eine Rechnung, die zugleich als schriftliche Buchungsbestätigung gilt. Die Anzahlung, zur Vorfinanzierung von Fremd- und Eigenleistungen, beträgt pro Person 10% (mind. 25,– €) des Reisepreises und ist zahlbar ab Rechnungseingang. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei nicht fristgerechter Anzahlung ist der Herrgottsgarten berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei dem Anmelder die unter Punkt „Rücktritt“ zugrunde gelegten Gebühren entstehen. Darüber hinausgehende, aufgrund besonderer Stornierungs-bedingungen seitens unserer Leistungsträger uns tatsächlich entstehende Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.

VERMITTLUNG VON REISEN MIT UNBESTIMMTEN TERMIN BEI GUTSCHEINEN

Gutscheine verlieren nach einem Jahr nach Rechnungsdatum Ihre Gültigkeit.

HAFTUNG

Wir haften im Rahmen der erforderlichen Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG?

Die aktiven Unternehmungen der Reise erfolgen auf eigenes Risiko. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Reiseteilnehmer erwartet. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Fremdleistungen, die von uns lediglich vermittelt werden und als solche gekennzeichnet sind.

GEWÄHRLEISTUNG?

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise durch uns kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN?

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich unserer Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Mainz (Sitz des Reiseveranstalters)

VERANTWORTLICHER REISEVERANSTALTER:

HERRGOTTSGARTEN

Berges-Fehlinger & Schneider GbR

Am Kachelberg 4 | 55232 Ensheim bei Mainz